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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Mit klaren Richtlinien unterstützen wir eine reibungslose Zusammenarbeit und eine vertrauensvolle Mietbeziehung.

§ 1 Mietgegenstand

LMF Rental vermietet Heckboxen inklusive Träger zur Befestigung an der Anhängerkupplung von Kraftfahrzeugen. Der Mietgegenstand wird in einwandfreiem Zustand übergeben und darf nur gemäß den Anweisungen verwendet werden. Die Heckbox darf nicht weitervermietet oder an Dritte übergeben werden.

 

§ 2 Mietdauer           

Die Mietdauer wird individuell festgelegt und beginnt mit der Übergabe. Eine Verlängerung ist nur nach Absprache möglich. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 10€/ Tag fällig.

              

§ 3 Mietpreis und Kaution  

Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis. Der Mietpreis ist bei Übernahme in Bar/Paypal zu zahlen. Eine Kaution von 150 € wird bei Übergabe erhoben und bei ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet. Bei Stornierung wird eine Gebühr gemäß den Mietbedingungen erhoben. Die Mietpreise verstehen sich ab Standort, incl. Montage sofern gebucht.

 

§ 4 Übergabe und Rückgabe

Die Übergabe und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Ort und Termin. Der Mieter haftet für alle Schäden, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. Eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 15 € wird für starke Verschmutzungen erhoben.

 

§ 5 Haftung des Vermieter

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

§ 6 Haftung des Mieters

Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke. Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre. Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind. Verbotene Nutzung Die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt, das Mietobjekt zu verwenden: zum Transport von Lebewesen zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten zur Weitervermietung für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. Sicherheitshinweise: Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten.

 

§ 7 Reservierung, Übernahme und Rückgabe

Reservierungen sind nur gültig für Mietobjektgrößen, nicht für spezielle Mietobjekttypen. Eine Reservierung wird durch eine Anzahlung von 30 € gesichert. Der Vermieter montiert die gemieteten Gegenstände zu Beginn und übernimmt die Demontage der gemieteten Sachen bei Beendigung des Mietverhältnisses. Der Mieter wurde über das veränderte Fahrverhalten seines Fahrzeuges und die maximale zu fahrende Geschwindigkeit von 130 km/h unterrichtet. Der Vermieter weist den Mieter bei Übername der Mietsache darauf hin, dass die zulässige Stützlast nicht überschritten werden darf. Des Weiteren hat der Mieter die geänderten Fahrzeugabmessungen zu beachten. Der Mieter kann vom unterzeichneten Mietvertrag bis 14 Tage vor dem Mietbeginn kostenfrei durch schriftliche Kündigung (per Mail/Whatsapp) zurücktreten. Nach dieser Frist kann der Mieter den Mietvertrag ebenso schriftlich kündigen. Dann verpflichtet sich der Mieter jedoch, 50% des vereinbarten Mietbetrages an den Vermieter zu zahlen. Bei Kündigung bis 7 Tage vor Mietbeginn verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung von 70% des vereinbarten Mietbetrages. Sollte der Vermieter aufgrund verspäteter Rückgaben von Vormietern oder durch Beschädigungen bzw. Zerstörung durch Vormieter nicht liefern können, kann dieser bis 3 Tage vor Mietbeginn vom Mietvertrag kostenfrei zurücktreten. Der Mieter hat bei Übergabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auf seinen Namen vorzuweisen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

 

§ 8 Haftungsausschluss von LMF Rental

LMF Rental haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Heckbox entstehen. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Versicherung der Mietgegenstände besteht nicht.

 

§ 9 Versicherung

Der Mieter ist für den Abschluss einer Versicherung selbst verantwortlich, falls er dies für notwendig erachtet. Schäden am Mietgegenstand sind durch den Mieter oder dessen Versicherung abzuwickeln. Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietobjekte und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung, selbstständig versichert werden.

 

§ 10 Verlust und Wiederbeschaffung

Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter in vollem Umfang. Wird der Mietgegenstand nicht zurückgegeben, wird der Neupreis als Ersatz berechnet.

 

§ 11 Schadensmeldung

Verlust oder Beschädigung sind unverzüglich an LMF Rental zu melden. Bei verspäteter Meldung trägt der Mieter die Folgekosten.

 

§ 12 Gerichtsstand und Datenschutz

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von LMF Rental. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vermietung verwendet.

                                 

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